Seit dem 01.11.2015 müssen Vermieter ihren Mietern im Einklang mit dem neuen Bundesmeldegesetz schriftlich den Ein- und Auszug bestätigen, und zwar in Form der Wohnungsgeberbescheinigung, oftmals auch Vermieterbescheinigung genannt. Die Vermieterbescheinigung benötigen die Mieter, wenn sie sich auf dem Einwohnermeldeamt an-, ab- bzw. ummelden.
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