Viele Menschen in Deutschland sind davon betroffen, ihre offenen Rechnungen nicht mehr zahlen zu können. Sei es durch einen Schicksalsschlag, Arbeitslosigkeit oder Selbstverschulden, eine Überschuldung ist Alltag in vielen deutschen Haushalten. Problematisch werden kann es für den Schuldner, wenn der Gläubiger verschiedene Maßnahmen zur Eintreibung der offenen Forderungen ergreift. Wichtig ist es dann, über seine Rechten und Pflichten Bescheid zu wissen.Ablauf der Pfändung. Um eine Pfändung vollziehen zu dürfen, muss der Gläubiger zunächst bei Gericht einen Pfändungsantrag stellen und darf nur pfänden, wenn ein Vollstreckungstitel ausgestellt wurde, welcher dem Schuldner auch zugekommen ist. Verschiedene Möglichkeiten der Pfändung stehen dem Gläubiger zu, so zum Beispiel die Kontopfändung, Lohnpfändung oder Sachpfändung. Wenn es zu einer Pfändung kommt, muss ein Schuldner jedoch keine Angst haben, dass ihm nichts mehr zum Leben übrig bleibt. Denn ein sogenannter Pfändungsfreibetrag muss ihm belassen werden. Pfändungsfreibetrag Ein solcher Freibetrag ist ein monatlicher Betrag aus dem Arbeitseinkommen des Schuldners, welcher ihm übrig bleiben muss, um sein Existenzminimum und die Unterhaltsverpflichtungen zu sichern. Die Pfändungsfreibeträge richten sich je nach Einkommen und Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen und können im Internet in entsprechenden Pfändungstabellen eingesehen oder mit einem Pfändungsrechner ermittelt werden. Da meist Drittschuldner, wie die Bank oder der Arbeitgeber, das
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