Unfallversicherung

Durch die gesetzliche Unfallversicherung und die Berufsgenossenschaften besteht ein Versicherungsschutz für Versicherte, die in einem Arbeits- Ausbildungs- oder Dienstleistungsverhältnis stehen. Es werden aber nur Unfälle gedeckt, die in direktem Zusammenhang mit der Beschäftigung stehen. Unfälle, die in der Freizeit, im Haushalt, beim Spielen, beim Sport oder im Urlaub erfolgen, bleiben ungeschützt.

Eine private Unfallversicherung ist vor allem wichtig für Hausfrauen, Nichtberufstätige (Arbeitslose, Kinder, Rentner, Schüler, Studenten) und Selbstständige.

Oft wird bei den privaten Unfallversicherungen kein Gesundheits-Check verlangt. Sie ist demnach eine Alternative für diejenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, da diese nur kerngesunde Interessenten aufnimmt.
Dem Versicherten wird dann im Falle eines Unfalls und anschließender Invalidität entweder ein einmaliger Betrag oder eine Rente ausgezahlt. Die Höhe des Betrages ist abhängig von der vereinbarten Versicherungssumme und vom Grad der Invalidität. Die Leistungsbeträge können
sinken, wenn der Unfall durch eine Vorerkrankung ausgelöst wurde. Unfälle, die durch Extremsportarten verursacht wurden, sind unversichert., Read More, Tarif-Tipps zu Finanzschwerpunkten – tarife-verzeichnis.de

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