Berufsunfähigkeitsversicherung

Laut Statistiken wird jeder vierte Arbeitnehmer in Deutschland berufsunfähig. Die wichtigsten Ursachen dafür sind physische und psychische Leiden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Tumore, sowie Unfälle im privaten oder beruflichen Bereich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung schützt demnach den Arbeitnehmer mit einer vereinbarten Rente, wenn er aufgrund eines Unfalls nicht mehr an seinem gewohnten Arbeitsplatz tätig sein kann. Dabei ist die Berufsunfähigkeit nicht zu verwechseln mit der Erwerbsunfähigkeit, da bei der Berufsunfähigkeit durchaus auch noch andere Tätigkeiten ausgeführt werden können. Um als berufsunfähig zu gelten, muss die Einschätzung eines Arztes mit „voraussichtlich dauerndem Zustand“ vermerkt sein.

Aufgrund der Einschränkung von Leistungen wird in den letzten Jahren sehr stark für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nur noch den Grundbedarf abdecken soll, aber nicht mehr den Lebensstandard sichert. So erhalten z.B. Personen, die am 1.1.2001 noch nicht 40 Jahre alt waren, künftig keine Berufsunfähigkeitsrente mehr. Weitere Regelungen, Read More, Tarif-Tipps zu Finanzschwerpunkten – tarife-verzeichnis.de

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